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Notfall

Notfall & Zahnunfall

Akute Schmerzen? Rufen Sie uns an: 061 426 97 97

Bei akuten Beschwerden erhalten Sie werktags in der Regel noch am gleichen Tag einen Termin. Notfälle behandeln wir bevorzugt, melden Sie sich einfach telefonisch, dann finden wir eine Lösung. Unser Telefon ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.15 Uhr bedient.

Ausserhalb unserer Öffnungszeiten hilft Ihnen die medizinische Notrufzentrale unter 061 261 15 15 weiter, dem offiziellen Notfalldienst beider Basel. Sie werden über die Medizinische Notrufzentrale (MNZ) mit einem SSO-Zahnarzt in BS/BL verbunden.

Was tun bis zum Termin?

Ausgeschlagener Zahn

Den Zahn nur an der Krone anfassen und nicht reinigen. Am besten in einer Zahnrettungsbox, sonst in kalter UHT-Milch oder im eigenen Mundspeichel feucht lagern, und sofort zu uns kommen, jede Minute zählt.

Abgebrochenes Zahnstück

Das Bruchstück aufbewahren und feucht lagern. Oft lässt es sich wieder ankleben.

Starke Zahnschmerzen

Die Wange von aussen kühlen und den Kopf hochlagern. Keine Wärme anwenden und kein Aspirin einnehmen (blutverdünnend), Ibuprofen oder Paracetamol sind besser geeignet.

Schwellung oder Abszess

Von aussen kühlen und sich zeitnah bei uns melden. Bei Fieber, Schluck- oder Atembeschwerden bitte direkt eine Notfallstation aufsuchen.

Nachblutung nach einem Eingriff

20 bis 30 Minuten auf eine zusammengerollte Gaze oder ein sauberes Stofftaschentuch beissen. Hört die Blutung nicht auf, rufen Sie uns an.

Merkblätter zum Verhalten bei Zahnunfällen finden Sie auch in unserem Download-Bereich.

Zahnunfall bei Kindern und im Sport

Zahnunfälle passieren häufig beim Sport, auf dem Trottinett oder im Schulalltag. Für Kinder und Jugendliche gilt dasselbe wie für Erwachsene: Je schneller, desto besser sind die Chancen, den Zahn zu erhalten. Bewahren Sie ein ausgeschlagenes Zahnstück feucht auf und melden Sie sich unverzüglich bei uns, auch wenn der Unfall zunächst harmlos aussieht. Verletzungen an Milchzähnen können den nachwachsenden Zahn beeinträchtigen.

Bei Unfällen ist zudem die Unfallversicherung zuständig, nicht die Krankenkasse. Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung.